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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.09.1983, Az.: BVerwG 3 C 71/82

Wegnahmeschaden an Betriebsvermögen; Preisverzerrungen; Wertverzerrungen; Ersatzeinheitswert; Pauschale Kürzungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.09.1983
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 71/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11880
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 16.06.1982 - 1 Hi A 147/81

Fundstelle

  • Buchholz 427.206 § 9 FeststDV 6 Nr 30

Amtlicher Leitsatz

1. BFG § 15 Abs. 2 S. 3 hat nicht zum Inhalt, bei Schäden an Betriebsvermögen nach dem 31.12.1951 den Ersatzeinheitswert unter Zugrundelegung der im Geltungsbereich dieses Gesetzes maßgebenden Wertverhältnisse aufzustocken.

2. Es ist zulässig, einen unter Zugrundelegung beweiskräftiger Unterlagen i.S.d. FeststGDV 6 § 88 Abs. 1, 9 Abs. 1 ermittelten Ersatzeinheitswert wegen nach dem 31.12.1951 im Schadensgebiet des BFG eingetretener Preisverzerrungen und Wertverzerrungen durch pauschale Kürzungen zu korrigieren.