Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.03.1982, Az.: BVerwG 1 B 182/81
Veränderung der Sperrzeit; Sperrzeitverschiebung; Veränderung der Lärmsituation; Nachtruhe der Anlieger; Störerhaftung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 19.03.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 B 182/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11833
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr 2
Amtlicher Leitsatz
Jede Sperrzeitverschiebung, die sich durch eine Veränderung der Lärmsituation auf die Nachtruhe der Anlieger auswirkt, berührt das öffentliche Bedürfnis ohne Rücksicht darauf, ob der Gastwirt während der Öffnung seiner Gaststätte die Lärmursache beeinflussen kann oder nicht. Bei der Frage eines öffentlichen Bedürfnisses im Zusammenhang mit Sperrzeitverschiebungen geht es nicht um eine Störerhaftung (etwa des Gastwirts), sondern darum, welche ursächlichen Folgen eine Sperrzeitverschiebung für die Interessen der Allgemeinheit hat.