Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.05.1989, Az.: 1 StR 184/89
Strafzumessung; Straferhöhung; Leugnen der Tatbeteiligung; Mittäter; Beschuldigen der Mitangeklagten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.05.1989
- Aktenzeichen
- 1 StR 184/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11926
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1989, 388
Amtlicher Leitsatz
Es ist unzulässig, straferhöhend zu werten, daß der Angeklagte versucht hat - über ein Leugnen seiner Tatbeteiligung hinaus -, alle Schuld auf die Mitangeklagten abzuschieben und diese dadurch in einem besonders ungünstigen Licht erscheinen zu lassen.