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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.03.2003, Az.: IXa ZB 55/03

Entscheidung eines Einzelrichters in einer Sache mit rechtsgrundsätzlicher Bedeutung unter Zulassung der Rechtsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.03.2003
Aktenzeichen
IXa ZB 55/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 16832
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Düsseldorf vom 23.05.2002

Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluß des Einzelrichters der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2002 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.

Gründe

1

Entscheidet der Einzelrichter - wie hier - in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam. Die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).