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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.07.1993, Az.: II ZR 203/93

Schadensersatz; Planungsaufwendungen; Schaden; Auftrag

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.07.1993
Aktenzeichen
II ZR 203/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • IBR 1994, 347 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • NJW-RR 1994, 87-88 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ansprüche auf Ersatz von Planungsaufwendungen aus einem von mehreren Grundstückseigentümern gemeinsam betriebenen Bauvorhaben, die wegen des Grundstücksverkaufs eines Beteiligten nutzlos geworden ist, stellen nur insoweit, als es um den auf das Grundstück des Handelnden entfallenden Verlustanteil geht, einen Schaden dar. Im übrigen geht es um einen Erstattungsanspruch aus Auftrag.