Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.07.1993, Az.: II ZR 203/93
Schadensersatz; Planungsaufwendungen; Schaden; Auftrag
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.07.1993
- Aktenzeichen
- II ZR 203/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- IBR 1994, 347 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
- NJW-RR 1994, 87-88 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ansprüche auf Ersatz von Planungsaufwendungen aus einem von mehreren Grundstückseigentümern gemeinsam betriebenen Bauvorhaben, die wegen des Grundstücksverkaufs eines Beteiligten nutzlos geworden ist, stellen nur insoweit, als es um den auf das Grundstück des Handelnden entfallenden Verlustanteil geht, einen Schaden dar. Im übrigen geht es um einen Erstattungsanspruch aus Auftrag.