Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 16.08.1994, Az.: 2 BvR 2813/93
Entscheidung; Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausschließendes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten; Rechtsanwalt; Übermittlung einer Berufungsbegründung; Bote; Schriftsatz rechtzeitig beim Berufungsgericht abgeben
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 16.08.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2813/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13103
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1995, 249-250 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Entscheidung, wann im Zivilprozeß ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten (§ 233 i. V. mit § 85 II ZPO) angenommen werden darf, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt sich zur Übermittlung einer Berufungsbegründung an das Berufungsgericht eines anderen Rechtsanwalts als Boten bedient und dieser es versäumt, den Schriftsatz rechtzeitig beim Berufungsgericht abzugeben.