Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 16.08.1994, Az.: 2 BvR 2813/93

Entscheidung; Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausschließendes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten; Rechtsanwalt; Übermittlung einer Berufungsbegründung; Bote; Schriftsatz rechtzeitig beim Berufungsgericht abgeben

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.08.1994
Aktenzeichen
2 BvR 2813/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13103
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1995, 249-250 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Entscheidung, wann im Zivilprozeß ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten (§ 233 i. V. mit § 85 II ZPO) angenommen werden darf, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt sich zur Übermittlung einer Berufungsbegründung an das Berufungsgericht eines anderen Rechtsanwalts als Boten bedient und dieser es versäumt, den Schriftsatz rechtzeitig beim Berufungsgericht abzugeben.