Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.03.1980, Az.: BVerwG 6 C 24/78
Beamtenversorgungsrecht; Vorsorgefonds internationaler Einrichtungen; Anstelle einer Versorgung; Altersvorsorge
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.03.1980
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 24/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11321
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ö VG Köln 31.10.1973 - 3 K 209/72
- OVG Münster 04.09.1975 - I A 648/74
Rechtsgrundlagen
- § 56 Abs. 2 BeamtVG
- § 160b Abs. 2 BBG
Fundstelle
- Buchholz 232 § 160b BBG Nr 4
Amtlicher Leitsatz
1. Der auf Beiträgen einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung beruhende Teil der Ausschüttung, die ein zu einer solchen Einrichtung entsandt gewesener deutscher Beamter aus deren Vorsorgefonds erhält, ist eine anstelle einer Versorgung gewährte Zahlung aus einem Versorgungsfonds i.S. des BeamtVG § 56 Abs. 2.
2. "Anstelle einer Versorgung" i.S. des BeamtVG § 56 Abs. 2 werden auch Leistungen gewährt, die ohne spezielle Zweckbildung bereitgestellt werden, um den Empfänger in den Stand zu setzen, seine Altersvorsorge zu vervollständigen.