Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.03.2014, Az.: 1 StR 53/13
Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.03.2014
- Aktenzeichen
- 1 StR 53/13
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2014, 11969
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgegenstand
Versuchter Betrug u.a.
hier:
Nebenbeteiligte (Verfallsbeteiligte):
1.
2.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2014 beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor (1. Zeile) statt:
"1. Auf die Revisionen der Verfallsbeteiligten F. ..."
richtig:
1. Auf die Revision der Verfallsbeteiligten F. ...
heißen muss.
Raum
Wahl
Jäger
Cirener
Radtke
Wahl
Jäger
Cirener
Radtke