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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.10.1969, Az.: 3 AZR 442/68

Wettbewerbstätigkeit; Wettbewerbsverbot; Treuepflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.10.1969
Aktenzeichen
3 AZR 442/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10090
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Düsseldorf 27.03.1968 - 7 Ca 176/68
LAG Düsseldorf 23.08.1968 - 1 Sa 331/68

Fundstellen

  • BB 1970, 214
  • DB 1970, 497-498 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Während des rechtlich fortbestehenden, tatsächlich aber nicht mehr ausgeübten Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer auch ohne besondere Vereinbarung die Pflicht, sich des Wettbewerbs zu Lasten seines Arbeitgebers zu enthalten. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Falle auf Unterlassung der Wettbewerbstätigkeit klagen.