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Bundesfinanzhof
Urt. v. 19.05.1971, Az.: IV R 157/67

Landwirtschaftlicher Betrieb; Verarbeitungsbetrieb; Landwirtschaftliche Erzeugnisse; Einheitliches gewerbliches Unternehmen; Interesse des Hauptbetriebs; Umfang der Warenlieferungen

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
19.05.1971
Aktenzeichen
IV R 157/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10437
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BStBl II 1972, 8

Amtlicher Leitsatz

Ein landwirtschaftlicher Betrieb und ein demselben Steuerpflichtigen gehörender Verarbeitungsbetrieb, an den die landwirtschaftlichen Erzeugnisse geliefert werden, bilden nur dann ein einheitliches gewerbliches Unternehmen, wenn ihre Verbindung nicht nur zufällig und vorübergehend, sondern planmäßig, im Interesse des Hauptbetriebs gewollt ist. Aus dem Umfang der Warenlieferungen zwischen beiden Betrieben allein kann in der Regel nicht auf ein einheitliches gewerbliches Unternehmen geschlossen werden.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 19.05.1971 - AZ: IV R 156/67