Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.1959, Az.: 1 AZR 355/55
Berliner Altbanken; Umgestaltung der Arbeitsverhältnisse; Ruhende Arbeitsverhältnisse; Einseitige Erklärung; Fortwirkende Fürsorgepflicht; Einstellung von Arbeitskräften
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.01.1959
- Aktenzeichen
- 1 AZR 355/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10138
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 05.05.1955 - 4 Sa 94/55
Rechtsgrundlagen
- § 242 BGB
- § 7 AltbG BE
Fundstellen
- BAGE 7, 207 - 213
- DB 1959, 379 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1959, 430 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die von den Berliner Altbanken mit ihren Angestellten 1945 vereinbarte Umgestaltung der Arbeitsverhältnisse in ruhende Arbeitsverhältnisse kann von den Angestellten durch einseitige Erklärung nicht rückgängig gemacht werden.
2. Die fortwirkende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch im ruhenden Arbeitsverhältnis gebietet es, daß der Arbeitgeber vor Einstellung von Arbeitskräften, die bisher betriebsfremd waren, geeignete Angestellte heranzieht, deren Arbeitsverhältnis ruht.