Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 23.11.2005, Az.: BVerwG 6 B 41/05
Zulassung einer Revision; Zurückstellung vom Wehrdienst wegen drohenden Verlusts beruflicher Chancen
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 23.11.2005
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 B 41/05
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 26471
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Köln - 15.04.2005 - AZ: 8 K 15/05
- nachfolgend
- BVerwG - 13.11.2006 - AZ: BVerwG 6 C 22.05
Rechtsgrundlage
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. November 2005
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Graulich
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. April 2005 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Gründe
1
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung des Rechtsstreits zuzulassen. Das angestrebte Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Gerichts zur Zurückstellung vom Wehrdienst wegen drohenden Verlusts beruflicher Chancen fortzuentwickeln.
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 22.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
Büge
Graulich