Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.05.1955, Az.: 2 AZR 66/53
Zulassung der Revision; Fehlerhafte Zulassung; Unzulässigkeit; Beurteilung der Rechtslage; Zweifel an Richtigkeit; Auslegung einer Rechtsnorm; Modellprozeß
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.05.1955
- Aktenzeichen
- 2 AZR 66/53
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1955, 10106
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 2, 26 - 32
- AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953
- JZ 1955, 549-551 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
- NJW 1955, 1128 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine offensichtlich entgegen dem Gesetz erfolgte Zulassung der Revision ist unbeachtlich; die auf Grund einer solchen fehlerhaften Zulassung eingelegte Revision ist unstatthaft und daher als unzulässig zu verwerfen.
2. Zweifel des LArbG an der Richtigkeit seiner Beurteilung der Rechtslage allein begründen die Zulassung der Revision noch nicht.
3. Zweifel des LArbG an der Geltung oder Auslegung einer Rechtsnorm begründen an sich noch nicht die grundsätzliche Bedeutung; erforderlich ist hierzu vielmehr, daß die vom LArbG entschiedene Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus das Interesse der Gesamtheit an der Einheit und Fortentwicklung des Rechts berührt.
4. Die grundsätzliche Bedeutung kann auch auf wirtschaftlichem Gebiete liegen, insbesondere u.U. dann, wenn das LArbG einen Modellprozeß entschieden hat.