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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.04.1986, Az.: 12 RK 60/84

Versorgungseinrichtung; Befreiungsberechtigung; Altersrente; Versicherungspflicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.04.1986
Aktenzeichen
12 RK 60/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11409
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 12.01.1983 - S 8 An 1444/81
LSG Berlin 20.03.1984 - L 2 An 6/83

Fundstelle

  • SozR 2400 § 7 Nr 5

Amtlicher Leitsatz

Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind auch dann nach § 7 Abs 2 AVG befreiungsberechtigt, wenn sie Beiträge an die Einrichtung nicht mehr zu entrichten haben, weil sie von ihr bereits eine Altersrente beziehen.