Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 01.12.1989, Az.: BVerwG 8 C 44/89
Sachverständiger; Mündliche Anhörung ; Erläuterung eines schriftlichen Gutachtens; Gutachtenerstellung durch Mitarbeiter
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 01.12.1989
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 44/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12253
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Aachen 09.03.1989 - 4 K 997/86
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ-RR 1990, 446-447 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Das Gericht muß das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens anordnen, wenn eine Partei dies schlüssig mit der Begründung beantragt, der Sachverständige könne mangels hinreichender eigener Erkenntnisse die Verantwortung für das aufgrund der von einem ärztlichen Mitarbeiter erarbeiteten Grundlagen erstellte Gutachten nicht übernehmen.