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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 12.05.2003, Az.: V B 220/02

Vorsteuerberichtigung mangels eines zulässigen Vorsteuerabzugs wegen Umwandlung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung in eine Organschaft

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
12.05.2003
Aktenzeichen
V B 220/02
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 33352
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 202, 88 - 91
  • BB 2003, 1551 (amtl. Leitsatz)
  • BStBl II 2003, 784-785 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 2003, 1292-1293 (Volltext mit amtl. LS)
  • NWB 2004, 3672-3673 (Kurzinformation)

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BFH - 12.05.2003 - AZ: V B 211/02

Amtlicher Leitsatz

Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG 1993 findet auch dann statt, wenn eine Gesellschaft (mit steuerpflichtigen Umsätzen) für ein Wirtschaftsgut den vollen Vorsteuerabzug erhalten hat und später aufgrund der Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1993 ihre Selbständigkeit zu Gunsten eines Organträgers mit nach § 15 Abs. 2 UStG 1993 steuerfreien Umsätzen verliert und ihr Unternehmen deshalb in dem Gesamtunternehmen des Organträgers (mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen) aufgeht.