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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.09.1955, Az.: 2 AZR 9/54

Verwirkung eines Anspruchs; Zumutbare Handlungen; Geltendmachung des Anspruchs

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.09.1955
Aktenzeichen
2 AZR 9/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 242 BGB Verwirkung
  • DB 1955, 995-996 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Verwirkung eines Anspruchs tritt nicht ein, wenn sein Inhaber das ihm Zumutbare getan hat, um den Anspruch geltend zu machen.