Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.03.1977, Az.: BVerwG 2 C 56/73
Zulassung einer Ausnahme; Eintritt in ausländischen Staatsdienst; Freiwilliges Verbleiben
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.03.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 C 56/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11088
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ö VG Köln 31.01.1973 - 3 K 1166/72
Rechtsgrundlagen
- § 3 S. 1 Nr. 6 G131
- § 3 S. 2 G131
- Art. 131 GG
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Verlust der Rechte nach Kapitel I des Gesetzes zu GG Art. 131 durch Eintritt in den Dienst eines ausländischen Staates (im Anschluß an BVerwG VI C 185.73).
2. Ein freiwilliges Verbleiben in den Diensten eines ausländischen Staates nach Wegfall des bei der Begründung des Dienstverhältnisses ausgeübten Zwanges steht einem von Anfang an freiwilligen Eintritt in den ausländischen Staatsdienst gleich und begründet den Rechtsausschluß nach G 131 § 3 S. 1 Nr. 6. In diesen Fällen hat aber die oberste Dienstbehörde gemäß G 131 § 3 S. 2 die Möglichkeit, unter Berücksichtigung aller Umstände eine Ausnahme zuzulassen.