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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.03.1983, Az.: 4 AZR 301/80

Betriebsrisiko; Lohnfortzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.03.1983
Aktenzeichen
4 AZR 301/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10053
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hanau 17.05.1979 - 1 Ca 89/79
LAG Frankfurt 21.03.1980 - 6/7 Sa 717/79

Fundstellen

  • BAGE 42, 94 - 101
  • JR 1985, 44
  • NJW 1983, 2159 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Fällt in einem Betrieb aufgrund eines plötzlichen Kälteeinbruchs die Ölheizung wegen Paraffinierung des Heizöls aus, muß der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, weil er dieses Betriebsrisiko tragen muß. Das gilt auch im Bereich der Geltung des MTV Schuhindustrie.