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Art. 6 MontÜbk - Angaben zur Art der Güter

Bibliographie

Titel
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Redaktionelle Abkürzung
MontÜbk
Normtyp
Staatsvertrag
Normgeber
International
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Falls notwendig, kann vom Absender verlangt werden, zur Einhaltung der Vorschriften der Zoll-, der Polizei- oder anderer Behörden eine Urkunde mit Angaben zur Art der Güter auszuhändigen. Diese Bestimmung begründet für den Luftfrachtführer keine Verpflichtung, Verbindlichkeit oder Haftung.