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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.10.1976, Az.: BVerwG 6 C 55/72

Beihilfeansprüche; Träger der Sozialhilfe; Überleitung; Erlöschen mit Tode

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.10.1976
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 55/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11260
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VerwRspr 28, 542

Amtlicher Leitsatz

1. Beihilfeansprüche können gemäß § 90 BSHG auf den Träger der Sozialhilfe übergeleitet werden.

2. Auch ein Beihilfeanspruch, der noch zu Lebzeiten des Beihilfeberechtigten übergeleitet worden ist, erlischt mit dessen Tode.