Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.05.1983, Az.: 3 AZR 41/81
Kriminaltechnische Angestellte; Kleidergeld; Entsprechender Beamter
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.05.1983
- Aktenzeichen
- 3 AZR 41/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10024
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Marburg 08.01.1980 - 1 Ca 147/79
- LAG Frankfurt 06.11.1980 - 9 Sa 392/80
Rechtsgrundlagen
- § 33 Abs. 1 Buchst. a BAT
- § 7 Abs. 2 BesG HE 1976
Fundstelle
- AP Nr. 8 zu § 33 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Kriminaltechnische Angestellte des Landes Hessen, deren Tätigkeit mit einem erhöhten Aufwand für Bekleidung verbunden ist, haben einen tariflichen Anspruch auf Kleidergeld nach den für die Kriminalbeamten des Landes Hessen geltenden Vorschriften.
2. Soweit § 33 Abs. 1 Buchst. a BAT auf die Zulagenansprüche "entsprechender Beamter" verweist, ist damit nicht gefordert, daß die Bediensteten austauschbar und ihre Aufgaben identisch sein müßten. Der "entsprechende Beamte" ist derjenige, der bei anderer Behördenorganisation und Stellenbesetzung die Aufgaben des Angestellten wahrnehmen würde.