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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.12.1974, Az.: 1 ABR 105/73

Leitender Angestellter; Unternehmerentscheidung; Vorgesetzteneigenschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.12.1974
Aktenzeichen
1 ABR 105/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10111
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Siegen 03.04.1973 - BV 49/72
LAG Hamm 28.09.1973 - 8 TaBV 19/73

Fundstellen

  • BB 1975, 787
  • DB 1975, 1032-1034 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1975, 59-60 (Volltext)
  • NJW 1975, 1720 (amtl. Leitsatz) "hier: an der Unternehmensplanung beteiligter Diplomingenieur"

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Abgrenzung des Personenkreises der leitenden Angestellten.

2. Ein Angestellter, der zwar nicht selbst Unternehmerentscheidungen trifft, aber durch eine über die gesamte Breite des Unternehmensführungsbereichs wirkende Tätigkeit die Grundlagen für solche Entscheidungen eigenverantwortlich erarbeitet, ist regelmäßig leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG 1972. Eine Vorgesetzteneigenschaft ist dabei nicht erforderlich.