Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.12.1991, Az.: 2 BvR 1041/91

Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren; Beweisaufnahme; Anhörung; Asylverfahren; Offensichtlich unbegründeter Antrag; Umfassende Sachaufklärung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.12.1991
Aktenzeichen
2 BvR 1041/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12328
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • InfAuslR 1992, 75-78 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • NJW 1993, 1254
  • NVwZ 1992, 560-561 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nach §§ 11 II, 10 III kann es je nach Sachlage geboten sein, Beweise zu erheben oder dem Antragsteller Gelegenheit zur persönlichen Anhörung zu gewähren.

2. Sowohl die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet als auch im weiteren Verfahrensverlauf die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage setzen in einem besonders strengen Sinne voraus, daß alle Möglichkeiten der Sachaufklärung genutzt werden.

3. Daß ein Asylantragsteller schon deshalb unglaubwürdig sein soll, weil er angibt, keine Ausweispapiere zu besitzen, begegnet zumindest erheblichen Zweifeln.