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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.05.1990, Az.: 3 StR 59/89

Härteausgleich; Gesamtstrafe; Nachträgliche Bildung; Geldstrafe; Freiheitsstrafe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.05.1990
Aktenzeichen
3 StR 59/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11775
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • HFR 1991, 369-370 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1990, 436 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zum "Härteausgleich" bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Geld- und einer Freiheitsstrafe.