Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.03.1988, Az.: 1 StR 14/88
Urteilsaufhebung; Pflichtverletzung; Unterrichtung des Angeklagten; Verteidigung des Angeklagten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.03.1988
- Aktenzeichen
- 1 StR 14/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11941
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- StV 1988, 329-330
- Wistra 1988, 198
Amtlicher Leitsatz
Eine Verletzung des § 265 StPO führt nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann, daß der Angeklagte auch bei gehöriger Unterrichtung sich nicht anders und erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können.