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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.10.1991, Az.: XII ZR 88/90

Mietvertrag; Verlängerungsklausel; Apotheke; Geschäftsräume; Ablauf der Mietzeit; Mietlaufzeit; Miethöhe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.10.1991
Aktenzeichen
XII ZR 88/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 14036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1992, 517-518 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1992, 240-242 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1992, 312-313 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Enthält ein Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer Apotheke eine Klausel, wonach der Mieter nach Ablauf der ersten Mietlaufzeit von zehn Jahren auf weitere zehn Jahre mieten kann, ohne daß eine Regelung über die Miethöhe für diese zweite Mietzeit getroffen ist, dann gilt eine angemessene oder ortsübliche Miete.