Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.10.1991, Az.: XII ZR 88/90
Mietvertrag; Verlängerungsklausel; Apotheke; Geschäftsräume; Ablauf der Mietzeit; Mietlaufzeit; Miethöhe
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.10.1991
- Aktenzeichen
- XII ZR 88/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 14036
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW-RR 1992, 517-518 (Volltext mit red. LS)
- WM 1992, 240-242 (Volltext mit red. LS)
- WuM 1992, 312-313 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Enthält ein Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer Apotheke eine Klausel, wonach der Mieter nach Ablauf der ersten Mietlaufzeit von zehn Jahren auf weitere zehn Jahre mieten kann, ohne daß eine Regelung über die Miethöhe für diese zweite Mietzeit getroffen ist, dann gilt eine angemessene oder ortsübliche Miete.