Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 27.01.1976, Az.: 8 RU 64/75

Unfallversicherungsträger; Erstattungsanspruch; Arbeitsunfall; Feststellung; Verjährung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.01.1976
Aktenzeichen
8 RU 64/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10905
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1509a Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Der Erstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers nach RVO § 1509a ist gegeben, wenn das Vorliegen eines Arbeitsunfalls auch bei Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel nicht festgestellt werden kann.

2. Erstattungsansprüche der Unfallversicherungsträger gegen eine KK nach RVO § 1509a verjähren in 4 Jahren.