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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.05.1975, Az.: BVerwG 7 B 36/75

Auslaufendes Recht; Ausgleichsabgabe; Eingeführtes Frischfleisch; Zulassung der Revision

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.05.1975
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 36/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Buchholz 310 § 132 VwGO Nr 132

Amtlicher Leitsatz

Rechtsfragen, die das auslaufende Recht der Ausgleichsabgabe für eingeführtes Frischfleisch betreffen, rechtfertigen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung.