Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.03.1973, Az.: 1 BvR 536/72

Geschützter Persönlichkeitsbereich; Rechtskräftig abgeurteilte Straftaten; Einschränkung der Berichtserstattung; Rundfunk und Fernsehen; Vermeidung irreparabler Folgen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.03.1973
Aktenzeichen
1 BvR 536/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 34, 341 - 344
  • JZ 1973, 284 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 747 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Auch im Falle rechtskräftig abgeurteilter Straftaten muß die Freiheit der Berichtserstattung durch Rundfunk und Fernsehen (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) zur Vermeidung irreparabler Folgen zurücktreten. Der durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsbereich kann solches jedenfalls gebieten.