Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.11.1972, Az.: 4 AZR 15/72
Ergänzende Vertragsauslegung; Fehlende Vereinbarung der Parteien; Vertragslücke bei Vertragsabschluß; Unzulässige Ausdehnung des Vertragsgegenstandes
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.11.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 15/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10046
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 25.10.1971 - 4 (3) Sa 18/71
Rechtsgrundlagen
- § 157 BGB
- § 22 BAT
Fundstellen
- AP Nr. 3 zu § 157 BGB
- NJW 1973, 822 (amtl. Leitsatz)
- SAE 1974, 216
Amtlicher Leitsatz
1. Eine ergänzende Vertragsauslegung nach BGB § 157 kommt nur dann in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt.
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung darf niemals zur unzulässigen Ausdehnung des Vertragsgegenstandes führen.