Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.08.1977, Az.: BVerwG 5 C 8/77
Stillegung eines Betriebes; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Schutzfrist; Erhaltung des Arbeitsplatzes; Besonderer Fall; Kündigungsschutz; Versorgung der Arbeitnehmerin
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 18.08.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 8/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11195
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 24.06.1975 - I A 83/75
- OVG Niedersachsen - 13.10.1976 - AZ: IV OVG A 232/75
- nachfolgend
- BVerwG - 18.08.1977 - AZ: BVerwG V C 8.77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 54, 276
- DÖV 1978, 660
Amtlicher Leitsatz
1. Die Stillegung eines Betriebes kennzeichnet in aller Regel eine Lage, in der dem Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der in MuSchG § 9 Abs. 1 S. 1 bestimmten Schutzfrist vorrang vor dem Interesse der Arbeitnehmerin an der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes gebührt ("besonderer Fall").
2. Ein "besonderer Fall" liegt nicht vor, wenn die nach dem Mutterschutzgesetz Kündigungsschutz genießende Arbeitnehmerin umgesetzt werden kann.
3. Der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz dient am allgemeinen nicht der "Versorgung" der Arbeitnehmerin.