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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.08.1977, Az.: BVerwG 5 C 8/77

Stillegung eines Betriebes; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Schutzfrist; Erhaltung des Arbeitsplatzes; Besonderer Fall; Kündigungsschutz; Versorgung der Arbeitnehmerin

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.08.1977
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 8/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11195
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 24.06.1975 - I A 83/75
OVG Niedersachsen - 13.10.1976 - AZ: IV OVG A 232/75
nachfolgend
BVerwG - 18.08.1977 - AZ: BVerwG V C 8.77

Fundstellen

  • BVerwGE 54, 276
  • DÖV 1978, 660

Amtlicher Leitsatz

1. Die Stillegung eines Betriebes kennzeichnet in aller Regel eine Lage, in der dem Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der in MuSchG § 9 Abs. 1 S. 1 bestimmten Schutzfrist vorrang vor dem Interesse der Arbeitnehmerin an der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes gebührt ("besonderer Fall").

2. Ein "besonderer Fall" liegt nicht vor, wenn die nach dem Mutterschutzgesetz Kündigungsschutz genießende Arbeitnehmerin umgesetzt werden kann.

3. Der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz dient am allgemeinen nicht der "Versorgung" der Arbeitnehmerin.