Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.10.1981, Az.: VIII ZR 259/80
Mietrecht ; Computerabrechnung; Fehler der Mietsache; Ablehnung der Verwendung der Unterlagen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.10.1981
- Aktenzeichen
- VIII ZR 259/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12049
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JZ 1982, 67-68 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1982, 400-401 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 696-697 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer vermieteten Datenverarbeitungsanlage, daß mit ihr Unterlagen für die Abrechnung mit einem Dritten erstellt werden (hier: Krankenscheinaufkleber) und lehnt der Dritte die Verwendung der Unterlagen ab, so kann hierin ein Fehler der Mietsache liegen.