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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 19.04.2011, Az.: 1 StR 24/10

Berichtigung eines Beschlusses

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.04.2011
Aktenzeichen
1 StR 24/10
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2011, 14593
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

zu 1.: Steuerhinterziehung
zu 2.: versuchte Steuerhinterziehung
zu 3.: Steuerhinterziehung u.a.
zu 4.: Steuerhinterziehung u.a.
zu 5.: Steuerhinterziehung u.a.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 19. April 2011
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 8. Februar 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens in den Gründen unter II.3.d) dahingehend berichtigt, dass die Worte "Aussetzung des Gesetzes" durch "Auslegung des Gesetzes" ersetzt werden.

Nack
RiBGH Dr. Wahl ist urlaubsabwesend und deshalb an der Unterschrift gehindert.Nack
Rothfuß
Hebenstreit
Sander