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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1988, Az.: 2/9b RU 16/87

Berufliche Fortbildung; Bildungsreise; Fortbildungskatalog; Deutsche Ärzte; Versicherte Tätigkeit; Fortbildungscharakter

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.05.1988
Aktenzeichen
2/9b RU 16/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11573
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Saarbrücken 10.02.1983 - S 3 U 92/81
LSG Saarbrücken 27.01.1987 - L 2 U 36/83

Fundstellen

  • VersR 1988, 1035
  • VersR 1988, 782
  • VersR 1988, 1194 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Eine berufliche Fortbildung (hier: im Rahmen einer sogenannten Bildungsreise), die nicht von dem in der Berufsordnung für deutsche Ärzte enthaltenen Fortbildungskatalog erfaßt wird, kann eine versicherte Tätigkeit i. S. des § 548 Abs. 1 S. 1 RVO sein, wenn sie von einer solchen Qualität ist, daß der Fortbildungscharakter sich daraus unzweifelhaft ergibt.