Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.12.2005, Az.: 4 AZR 537/04
Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen nach dem Übergang des Betriebes auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Auslegung der Klausel als Gleichstellungsabrede mit dem Zweck der Gleichstellung nicht tarifgebundener und tarifgebundener Arbeitnehmer; Beendigung der vertraglichen Anbindung an die dynamische Entwicklung der tariflich geregelten Arbeitsbedingungen; Statische Weitergeltung des Tarifvertrages nach dem Betriebsübergang; Kritik an der Auslegung wegen Unklarheiten für den Arbeitnehmer; Änderung der Auslegung als Gleichstellungsabrede für nach dem 31. Dezember 2001 geschlossene Verträge
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.12.2005
- Aktenzeichen
- 4 AZR 537/04
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2005, 33406
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Osnabrück - 28.01.2004 - AZ: 4 Ca 592/03
- LAG Niedersachsen - 27.08.2004 - AZ: 16 Sa 503/04
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NZA 2005, VII Heft 24 (Kurzinformation)
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. Dezember 2005
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Bott und Dr. Wolter sowie
die ehrenamtliche Richterin Pfeil und
den ehrenamtlichen Richter Rupprecht
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. August 2004 - 16 Sa 503/04 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 28. Januar 2004 - 4 Ca 592/03 - stattgegeben hat.Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.
- 2.
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil die Parteien darauf verzichtet haben.
Bott
Wolter
Pfeil
Rupprecht