Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.04.1983, Az.: 4 AZR 375/80
Ausländischer Arzt; Inländischer Arzt; Gleichstellung; Arztbegriff
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.04.1983
- Aktenzeichen
- 4 AZR 375/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10127
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Ulm 16.01.1980 - 1 Ca 447/79
- LAG Stuttgart 16.05.1980 - 5 Sa 36/80
Rechtsgrundlage
- Art. 59 EWGV
Fundstellen
- BAGE 42, 231 - 238
- NJW 1984, 2656 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Auch die BÄrzteO verstößt nicht gegen Art. 3 GG, soweit sie für Ärzte aus der EG angehörenden Staaten eine Gleichstellung mit inländischen Ärzten vorsieht und dieser Rechtsvorteil anderen ausländischen Ärzten nicht zugute kommt.
2. Die Tarifvertragsparteien des BAT verwenden den Begriff des Arztes im Sinne des inländischen Medizinalrechts. Danach ist Arzt, wer entweder nach Maßgabe der BÄrtzeO approbierter Arzt ist oder über eine Erlaubnis nach § 10 BÄrzteO verfügt.