Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.10.1975, Az.: 5 AZR 482/74
Gratifikation; Vollzeitarbeitsverhältnis; Teilzeitarbeitsverhältnis; Umwandlung; Zuwendungstarifvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.10.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 482/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10184
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Heilbronn 08.03.1974 - 3 Ca 1132/73
- LAG Stuttgart 31.07.1974 - 4 Sa 27/74
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1976, 488-489 (Volltext mit red./amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Wenn ein zunächst als Vollzeitarbeitsverhältnis begründetes Arbeitsverhältnis später in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt wird, bilden die arbeitsrechtlichen Beziehungen der Parteien vor und nach der Änderung eine rechtliche Einheit.
2. Die Höhe der Zuwendung nach dem Zuwendungstarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist auch dann nach der Vergütung für September zu bestimmen, wenn das Arbeitsverhältnis nach Beginn dieses Monats in ein solches mit Teilbeschäftigung umgewandelt wird.