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Bundesfinanzhof
Urt. v. 05.03.2008, Az.: I B 112/07

Abänderung von Beschlüssen über die Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden; Beachtung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters bei Übertragung einer Berichterstattung in mehreren Verfahren auf einen Berichterstatter; Entscheidung eines Gerichts unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ohne vorherige Einholung einer dienstlichen Äußerung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
05.03.2008
Aktenzeichen
I B 112/07
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2008, 18375
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Saarland - 30.05.2007 - AZ: 1 K 1198/07
FG Saarland - 30.05.2007 - AZ: 1 K 1199/07
FG Saarland - 30.05.2007 - AZ: 1 K 1200/07
FG Saarland - 30.05.2007 - AZ: 1 K 1201/07

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BFH - 05.03.2008 - AZ: I B 109/07

Weitere Verbundverfahren:
BFH - 05.03.2008 - AZ: I B 111/07
BFH - 05.03.2008 - AZ: I B 113/07

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Ein Beschluss über die Ablehnung von Gerichtspersonen kann nur dann im Revisionsverfahren überprüft werden, wenn die Zurückweisung eines Befangenheitsantrages willkürlich erfolgt ist.

  2. 2.

    Der Antrag eines Prozessbevollmächtigten auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen einer behaupteten Terminskollision kann abgelehnt werden, wenn der Bevollmächtigte der richterlichen Aufforderung zur Vorlage der Ladung zu dem anderen Termin nicht nachkommt und die Kollision nur anwaltlich versichert.