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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.10.1976, Az.: 2 BvR 23/76

Vereibarkeit mit GG; Verteidigung mehrerer Beschuldigter; Rechtsanwälte einer Sozietät; Vollmachtsurkunden

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.10.1976
Aktenzeichen
2 BvR 23/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Karlsruhe 01.12.1975 - 3 Ss 155/75

Fundstellen

  • BVerfGE 43, 79 - 95
  • JZ 1977, 172
  • MDR 1977, 376-378 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 99-100 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Es ist mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß § 146 StPO die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Rechtsanwälte einer Sozietät verbietet, wenn jeder der Anwälte einen anderen Mitbeschuldigten verteidigt.

2. Es ist ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG, die Voraussetzungen des § 146 StPO schon dann als erfüllt anzusehen, wenn bei der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Anwälte einer Sozietät die Vollmachtsurkunden jeweils auf sämtliche oder mehrere Sozien ausgefüllt sind.