Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.10.1976, Az.: 2 BvR 23/76
Vereibarkeit mit GG; Verteidigung mehrerer Beschuldigter; Rechtsanwälte einer Sozietät; Vollmachtsurkunden
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.10.1976
- Aktenzeichen
- 2 BvR 23/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 11082
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Karlsruhe 01.12.1975 - 3 Ss 155/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 43, 79 - 95
- JZ 1977, 172
- MDR 1977, 376-378 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1977, 99-100 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Es ist mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß § 146 StPO die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Rechtsanwälte einer Sozietät verbietet, wenn jeder der Anwälte einen anderen Mitbeschuldigten verteidigt.
2. Es ist ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG, die Voraussetzungen des § 146 StPO schon dann als erfüllt anzusehen, wenn bei der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Anwälte einer Sozietät die Vollmachtsurkunden jeweils auf sämtliche oder mehrere Sozien ausgefüllt sind.