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§ 49 NLWO - Vermerk über die Stimmabgabe

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO)
Amtliche Abkürzung
NLWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11210010600000

Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe neben dem Namen der wählenden Person im Wählerverzeichnis in der dafür bestimmten Spalte.