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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.06.1972, Az.: III ZR 80/70

Schulleitung; Amtspflicht; Vermeidung von Schäden; Schadensvermeidung; Beaufsichtigung; Unterricht; Aufsicht; Aufsicht durch Lehrkräfte; Lehrkraft; Unterrichtsausfall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.06.1972
Aktenzeichen
III ZR 80/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11162
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1972, 979-980 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Schulleitung genügt ihrer Amtspflicht, zur Vermeidung von Schäden für die Beaufsichtigung minderjähriger Schüler zu sorgen, jedenfalls dann nicht, wenn sie duldet, daß eine sich aus 14- bis 15jährigen Jungen und Mädchen zusammensetzende Klasse während zweier Unterrichtsstunden ohne Aufsicht durch Lehrkräfte bleibt.