Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.06.1972, Az.: III ZR 80/70
Schulleitung; Amtspflicht; Vermeidung von Schäden; Schadensvermeidung; Beaufsichtigung; Unterricht; Aufsicht; Aufsicht durch Lehrkräfte; Lehrkraft; Unterrichtsausfall
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.06.1972
- Aktenzeichen
- III ZR 80/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11162
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1972, 979-980 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Schulleitung genügt ihrer Amtspflicht, zur Vermeidung von Schäden für die Beaufsichtigung minderjähriger Schüler zu sorgen, jedenfalls dann nicht, wenn sie duldet, daß eine sich aus 14- bis 15jährigen Jungen und Mädchen zusammensetzende Klasse während zweier Unterrichtsstunden ohne Aufsicht durch Lehrkräfte bleibt.