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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.10.1977, Az.: VI ZR 110/75

Ärztliche Behandlung; Beweislastumkehr; Arzt; Fehlerhaftes Narkosegerät

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.10.1977
Aktenzeichen
VI ZR 110/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11451
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1978, 275-277
  • MDR 1978, 302-303 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 584-585 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Gründe, die in der Regel einer Beweislastumkehr aufgrund des Mißerfolgs einer ärztlichen Behandlung entgegenstehen, greifen nicht ein, wo Ursache des Mißerfolgs die Mangelhaftigkeit eines bei der Behandlung eingesetzten technischen Geräts gewesen ist.

2. Zu den Anforderungen an das Wissen eines Arztes um die Funktionsweise eines von ihm zur Behandlung eingesetzten technischen Geräts (hier: Narkosegerät).