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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.02.1972, Az.: III ZR 173/71

Organisationspflicht; Rechtsanwalt; Anforderung; Überwachung; Büroangestellte; Führung von Handakten; Urteilszustellung; Rechtsmittelfrist; Fristenkalender; Fristbeginn

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.02.1972
Aktenzeichen
III ZR 173/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1972, 557-558 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Über die Anforderungen an die Organisationspflicht des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Überwachung von Büroangestellten.

2. Zur ordnungsgemäßen Führung von Handakten gehört, daß darin jede Zustellung von Urteilen, die eine Rechtsmittelfrist in Lauf setzt, ersichtlich gemacht und ein Vermerk über die Eintragung der Frist im Fristenkalender angebracht wird.