Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.02.1972, Az.: III ZR 173/71
Organisationspflicht; Rechtsanwalt; Anforderung; Überwachung; Büroangestellte; Führung von Handakten; Urteilszustellung; Rechtsmittelfrist; Fristenkalender; Fristbeginn
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.02.1972
- Aktenzeichen
- III ZR 173/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11078
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1972, 557-558 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Über die Anforderungen an die Organisationspflicht des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Überwachung von Büroangestellten.
2. Zur ordnungsgemäßen Führung von Handakten gehört, daß darin jede Zustellung von Urteilen, die eine Rechtsmittelfrist in Lauf setzt, ersichtlich gemacht und ein Vermerk über die Eintragung der Frist im Fristenkalender angebracht wird.