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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.1967, Az.: 5 RKn 102/64

Leistungszuschlag; Berücksichtigungsfähige Zeiten; Beitragsentrichtung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.02.1967
Aktenzeichen
5 RKn 102/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10484
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 5 zu § 59 RKG

Amtlicher Leitsatz

Für den Leistungszuschlag können grundsätzlich nur diejenigen Jahre, während welcher der Versicherter Hauerarbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet hat, berücksichtigt werden, für die knappschaftliche Beiträge entrichtet worden sind.