Bundessozialgericht
Urt. v. 12.12.1990, Az.: 11 RAr 137/89
Rechtliches Gehör; Beweiswürdigung; Vorhersehbarkeit; Arbeitslosigkeit; Pflegebedürftiger Angehöriger
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 12.12.1990
- Aktenzeichen
- 11 RAr 137/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 11207
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Reutlingen 08.12.1987 - S 5 Ar 577/87
- LSG Stuttgart 07.03.1989 - L 5 Ar 626/88
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1991, 1910 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1991, 920 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht einen Beteiligten mit einer Beweiswürdigung oder einer Rechtsauffassung überrascht, mit der dieser nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen braucht.
2. Zur Verfügbarkeit, wenn der Arbeitslose einen pflegebedürftigen Angehörigen und Kinder betreut, im Falle eines Arbeitsangebots diese Tätigkeit aber aufgegeben und für eine anderweitige Betreuung gesorgt hätte (Abgrenzung zu BSG vom 29.9.1987 - 7 RAr 15/86 = BSGE 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr 39).