Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.06.1954, Az.: 1 ABR 15/54
Beschlüsse der LArbG; Endgültigkeit; Unzulässigkeit der Beschwerde; Formmangel; Fristversäumnis; Rechtsbeschwerde; Unwirksame Zulassung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.06.1954
- Aktenzeichen
- 1 ABR 15/54
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1954, 10065
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 5 zu § 92 ArbGG 1953
- DB 1954, 599 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Beschlüsse der LArbG, die die Beschwerde wegen Formmangels oder Fristversäumnis als unzulässig verwerfen, sind endgültig.
2. Läßt das LArbG gegen solche Beschlüsse die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung unwirksam.