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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.06.1954, Az.: 1 ABR 15/54

Beschlüsse der LArbG; Endgültigkeit; Unzulässigkeit der Beschwerde; Formmangel; Fristversäumnis; Rechtsbeschwerde; Unwirksame Zulassung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.06.1954
Aktenzeichen
1 ABR 15/54
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1954, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 92 ArbGG 1953
  • DB 1954, 599 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Beschlüsse der LArbG, die die Beschwerde wegen Formmangels oder Fristversäumnis als unzulässig verwerfen, sind endgültig.

2. Läßt das LArbG gegen solche Beschlüsse die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung unwirksam.