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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1974, Az.: II ZR 48/72

Schiffsverkehr; Sorgfaltspflicht; Ankerplatz; Normzuständigkeit; Brückenpfeiler; Fehlerhaftes Aufpackmanöver

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.03.1974
Aktenzeichen
II ZR 48/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11165
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anforderungen an die Sorgfalt, die der Einzelfahrer oder Schleppzugführer während des Fertigmachens für die Abfahrt bis zum Verlassen des Liege oder Ankerplatzes zu beachten hat, richten sich nicht nach § 49 Nr. 1 i. Vbdg. m. § 47 Nr. 1 S. 1 RhSchPVO 1954, sondern nach der allgemeinen Grundregel für das Verhalten im Schiffsverkehr (§ 4 RhSchPVO 1954).

2. Zur Frage der Ursächlichkeit eines fehlerhaften Aufpackmanövers für das Anfahren eines Brückenpfeilers durch einen ausweichenden Bergfahrer.