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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.11.1978, Az.: BVerwG 5 C 34/77

Förderungshöchstdauer; Ausbildungsförderung; Ausbildung; Berufsqualifizierender Abschluß

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.11.1978
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 34/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 57, 75 - 79
  • DVBl 1979, 565
  • DÖV 1979, 454 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird die Ausbildung unter den Voraussetzungen des BAföG § 15 Abs. 3 nur gefördert, wenn der Auszubildende sie innerhalb der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann.