Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 25.04.1984, Az.: 8 RK 30/83

Feststellungsklage; Leistungsklage; Erstattungsforderung; Aufrechnung von Ansprüchen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.04.1984
Aktenzeichen
8 RK 30/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10967
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Düsseldorf 19.04.1983 - S 34 (4) Kr 38/80

Fundstellen

  • BSGE 56, 255 - 259
  • SozR 1500 § 55 Nr 23

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Feststellungsklage ist unzulässig, wenn das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen festgestellt werden soll, Gegenstand einer gleichzeitig anhängigen (nur einen anderen Zeitraum betreffenden) Leistungsklage ist.

2. Einzugsstellen dürfen Ersatz- oder Erstattungsforderungen, die sie als Krankenversicherungsträger gegen Rentenversicherungsträger haben, nicht gegen eingezogene Beiträge zur Rentenversicherung aufrechnen oder die Beiträge zurückbehalten.